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Aktionstag

Am 11. Februar ist der Europäische Tag des Notrufs 112

Mit dem Aktionstag soll die lebensrettende Rufnummer in der Bevölkerung noch bekannter gemacht werden. Der europaweite Notruf 112 wurde 1991 eingeführt, um eine einheitliche Notrufnummer in allen EU-Mitgliedstaaten verfügbar zu machen. Seit dem Jahr 2008 sind die Notrufdienste aus allen Fest- und Mobilfunknetzen überall in der Europäischen Union gebührenfrei und unter der einheitlichen Notrufnummer 112 erreichbar.

Wann sollten Sie die 112 anrufen?

  • Wählen Sie die 112 im Notfall, um einen Krankenwagen oder die Feuerwehr zu rufen. Wenn Sie zum Beispiel dringend einen Arzt brauchen, Zeuge eines schweren Verkehrsunfalls werden oder feststellen, dass ein Gebäude brennt.
  • Rufen Sie die 112 nicht für Verkehrsmeldungen, Wetterberichte, allgemeine Informationen oder Fragen an.
  • Unnötige Anrufe können das System überlasten und so das Leben derer gefährden, die wirklich dringend Hilfe benötigen.
  • Scherzanrufe können ebenfalls die Reaktion auf echte Notfälle verzögern. Wegen der hohen Zahl von falschen Notrufen haben zahlreiche Länder beschlossen, die 112 für Anrufe von Mobiltelefonen ohne SIM-Karte zu sperren.

Was geschieht, wenn Sie die 112 anrufen?

  • Eine speziell ausgebildete Person beantwortet Ihren Anruf. Je nach Land, in dem Sie sich befinden, kümmert sie sich unmittelbar um Ihr Anliegen oder leitet Sie an den entsprechenden Notfalldienst weiter.
  • Immer mehr Beschäftigte eines Notfalldienstes können solche Anrufe in mehreren Sprachen beantworten; dies ist besonders für Reisende wichtig, die die 112 im Ausland anrufen.
  • Sie werden aufgefordert, Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer zu nennen. Anrufer müssen sich identifizieren, damit derselbe Notfall nicht doppelt gemeldet wird.
  • Wenn Sie die 112 irrtümlich angerufen haben, legen Sie nicht auf! Sagen Sie einfach, dass alles in Ordnung ist. Sonst muss eventuell ein Rettungsdienst losgeschickt werden, um zu prüfen, ob ein Notfall vorliegt.

Quelle:  Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe